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Namensaktien

Die Hauptversammlung der freenet AG hat am 07. Juli 2009 die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien beschlossen. Ab dem 28. September 2009 werden die Aktien der freenet AG als Namensaktien gehandelt.

Bekanntmachung über die Umstellung auf Namensaktien


 

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Bekanntmachung über die Umstellung der freenet Aktie von Inhaber- auf Namensaktien

 

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Fragen und Antworten zur Umstellung auf Namensaktien

Über die hiermit verbundenen Änderungen informieren wir Sie nachfolgend. Darüber hinaus werden Sie als Aktionär durch Ihre Depotbank über die Umstellung informiert.

Allgemeines

Was ist eine Namensaktie?
Bei einer Namensaktie handelt es sich um eine auf den Namen des Aktionärs lautende Aktie, bei der der Eigentümer mit Namen, Geburtsdatum, Adresse sowie der Stückzahl der gehaltenen Aktien im Aktienregister der Gesellschaft einzutragen ist (§ 67 Abs. 1 AktG). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer im Aktienregister eingetragen ist (§ 67 Abs. 2 AktG).

Welche Vorteile ergeben sich für den Aktionär?
Die Umstellung auf Namensaktien ermöglicht den direkten Dialog der Gesellschaft mit dem Aktionär. Der Aktionär kann schneller und gezielter von der Gesellschaft informiert werden.

Welche Vorteile ergeben sich für die Gesellschaft?
Eine Umstellung auf Namensaktien erhöht die Transparenz zwischen Aktionären und Gesellschaft und erleichtert die Kontaktaufnahme der Gesellschaft zu ihren Aktionären. Darüber hinaus ergibt sich für die Gesellschaft ein langfristiger und nachhaltiger Kostenvorteil, insbesondere durch den direkten Versand der Einladungsbroschüren zur Hauptversammlung an die Aktionäre.

Welchen Einfluss hat die Umstellung auf die Aktionärsrechte?
Die Rechtsstellung der Aktionäre der freenet AG, die in das Aktienregister eingetragen sind, wird durch die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert, wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch wird das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder erschwert.

Was ändert sich für den Aktionär durch die Umstellung auf Namensaktien?
Zukünftig bekommen die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre Informationen der Gesellschaft direkt von der Gesellschaft und nicht mehr über den Umweg der Depotbank zugesandt. Dies gilt insbesondere für Einladungen zu Hauptversammlungen. Zur Teilnahme an Hauptversammlungen kann sich der Aktionär selbst anmelden oder einen Vertreter (z.B. eine Bank oder Aktionärsvereinigung) zur Stimmrechtsausübung bevollmächtigen. Aktionäre, die nicht im Aktienregister eingetragen sind, können an Hauptversammlungen grundsätzlich nicht teilnehmen, es sei denn, sie sind hierzu durch den als Aktionär im Aktienregister Eingetragenen – etwa ihre Depotbank – bevollmächtigt worden.

Ändert sich durch die Umstellung etwas an der Dividendenzahlung?
Nein. Die Dividende wird nach wie vor durch die Depotbank ausgezahlt.

Wird sich die WKN bzw. die ISIN der freenet Aktie ändern?
Ja. Mit der Umstellung auf Namensaktien erhält die freenet Aktie eine neue WKN (Wertpapierkennnummer) bzw. ISIN (International Securities Identification Number) zur Identifikation der Wertpapiere. Die neue WKN lautet: A0Z2ZZ; die neue ISIN lautet: DE000A0Z2ZZ5.

Worin besteht der Unterschied zwischen Inhaber- und Namensaktien bei der Depotverwahrung?
Bezüglich der Verwahrung und freien Handelbarkeit (Fungibilität) gibt es zwischen Inhaber- und Namensaktien keine Unterschiede. Mitteilungen zu Hauptversammlungen erhält der Aktionär bei Namensaktien direkt von der Gesellschaft.

Wie erfolgt die effektentechnische Umstellung der Depotbestände?
Durch die Umstellung des Grundkapitals der freenet AG auf Namensaktien wird eine Umstellung der Depotbestände von Inhaber-Stückaktien auf Namens-Stückaktien im Verhältnis 1:1 notwendig. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Börsennotierung der freenet Aktien umgestellt und den Aktien eine neue WKN/ISIN zugewiesen.

Wann findet die Umstellung auf Namensaktien statt?
Die Umstellung auf Namensaktien wird am 28. September 2009 durchgeführt.

Kosten

Welche Kosten sind mit der Umstellung auf Namensaktien für den Aktionär verbunden?
Die Umstellung und die Meldung der freenet Aktionäre zur Ersteintragung in das Aktienregister sowie die Depotumstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien sind für die Aktionäre kostenfrei.

Entstehen dem Aktionär laufende Kosten durch die Führung eines Aktienregisters und erhöhen sich die Depotgebühren?
Durch die Führung des Aktienregisters entstehen dem Aktionär keine laufenden Kosten. Auch die Depotgebühren verändern sich für den Aktionär durch die Umstellung nicht.

Eintrag im Aktienregister

Was ist ein Aktienregister?
Bei Ausgabe von Namensaktien ist ein Aktienregister zu führen. Im Aktienregister werden die gesetzlich vorgeschriebenen Daten elektronisch gespeichert. Eingetragen werden danach Name, Geburtsdatum und Anschrift des Aktionärs – bei einer juristischen Person deren Firma, Geschäftsanschrift und Sitz – sowie in jedem Fall die Anzahl der vom Aktionär gehaltenen Aktien. Nur wer im Aktienregister eingetragen ist, gilt der Gesellschaft gegenüber als Aktionär.

Wie verläuft die Eintragung ins Aktienregister?
Der Aktionär muss nicht aktiv werden. Die Depotbank nimmt die Eintragung kostenlos vor.

Kann ein Aktionär die Eintragung ins Aktienregister verweigern?
Ja. Wenn der Aktionär der Eintragung widerspricht, wird die Depotbank aufgefordert, sich selbst anstelle des Aktionärs eintragen zu lassen. Gegenüber der Gesellschaft gilt dann die Depotbank als Aktionär und der Aktionär selbst kann seine Rechte in der Hauptversammlung nur dann selbst wahrnehmen, wenn ihm die Depotbank eine entsprechende Vollmacht ausgestellt hat.

Bekommt ein Aktionär, der seiner Eintragung im Aktienregister widersprochen hat, Dividende?
Ja. Ein Widerspruch gegen die Eintragung ins Aktienregister wirkt sich nicht auf die Dividendenfähigkeit der Aktien aus.

Müssen Adress- und Namensänderungen der Gesellschaft mitgeteilt werden?
Die Depotbanken müssen der Gesellschaft Adress- und Namensänderungen mitteilen. Es ist aber auch möglich, dass der Aktionär parallel selbst eine kurze Mitteilung über seine neue Anschrift per E-Mail an die Gesellschaft (investor.relations@freenet.ag) macht. Es empfiehlt sich aber, immer auch die Depotbank zu informieren.

Anonymität und Datenschutz

Wofür darf die freenet AG die Informationen aus dem Aktienregister verwenden?
Die Daten des Aktienregisters unterliegen den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Gesellschaft darf die Registerdaten ausschließlich für ihre Aufgaben im Verhältnis zu den Aktionären verwenden. Die Weitergabe von Daten an unbefugte Dritte ist nicht zulässig.

Wer kann Einblick in das Aktienregister nehmen und wo?
In das Aktienregister kann jeder Aktionär in den Geschäftsräumen der Gesellschaft Einblick nehmen. Diese Möglichkeit ist beschränkt auf die zu ihm erfassten Daten.

Werden meine im Aktienregister gespeicherten Daten weitergemeldet?
Nein, sie werden nicht weitergemeldet. Die Daten sind ausschließlich für Zwecke der Gesellschaft bestimmt.

Wie wird der Datenschutz überwacht?
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz wird die Überwachung durch den bestellten Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft und die hierfür zuständige Aufsichtsbehörde vorgenommen.

Hauptversammlung

Wie erfolgt die Anmeldung zur Hauptversammlung?
In Zukunft wird die freenet AG den im Aktienregister eingetragenen Aktionären oder der eingetragenen Bank die Einladung für die Hauptversammlungen direkt zuschicken. Die Einladung enthält ein Anmeldeformular, mit dem sich der Aktionär wie gewohnt anmelden kann.

Kann ein Aktionär, der nicht im Aktienregister eingetragen ist, an der Hauptversammlung teilnehmen?
Ohne Weiteres ist eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich, da nur derjenige der Gesellschaft gegenüber als Aktionär gilt, der eingetragen ist. Ein nicht eingetragener Aktionär kann sich nicht selbst zur Hauptversammlung anmelden. Die Teilnahme an der Hauptversammlung setzt daher die Ausstellung einer entsprechenden Vollmacht durch den anstelle des Aktionärs im Aktienregister Eingetragenen voraus.

Gilt eine erteilte Dauervollmacht auch weiterhin?
Die allgemeine Stimmrechtsvollmacht (Dauervollmacht) an die Depotbank gilt auch für Namensaktien, sofern die Depotbank dies nicht explizit ausschließt.

Steuerliche Auswirkungen

Hat die Umstellung auf Namensaktien steuerliche Konsequenzen?
Mit der Umstellung auf die Namensaktie sind keine steuerlichen Konsequenzen verbunden. Das Steuerrecht unterscheidet nicht zwischen Inhaber- und Namensaktien.


Fragen und Antworten zur Umstellung auf Namensaktien (Download)


 

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Fragen und Antworten zur Umstellung auf Namensaktien

 

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